Kettenprüfservice

Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, müssen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Kapitel 2.8 und DIN 15003 „Hebezeuge; Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Kräfte, Begriffe“ entsprechen. Es muss durch einen Sachverständigen in Abständen von längstens einem Jahr geprüft werden. Sicht- und Maßkontrollen müssen in Abständen von längstens drei Jahren durchgeführt werden. Die Rissprüfung erfolgt z.B. durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren.
Unsere Servicetechniker sind nach absolvierter Qualifizierungsprüfung vor der deutschen Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung e.V. (DGZIP) berechtigt zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen. Die besondere Prüfung auf Rissfreiheit erfolgt durch das elektromagnetische Rissprüfverfahren.
Unser Leistungsumfang:

Wir sind gerne für Sie da.

Sie erreichen uns telefonisch unter der 0172/3513568 oder per E-Mail an kontakt@ksh-anschlagmittel-dresden.de.
KSH Anschlagmittel Dresden
Detlev Wyrembeck

Zehistaer Straße 63
01796 Pirna

Telefon: 0172/3513568
E-Mail: kontakt@ksh-anschlagmittel-dresden.de